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19. Juli 2010

Bei Gold-Verkauf Spekulationsfrist beachten

2010-07-13 | wid Berlin – Der aktuell hohe Goldpreis verlockt viele Privatanleger, ihre Goldbarren oder Münzen mit Gewinn zu verkaufen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig ist, wenn zwischen Erwerb und Verkauf weniger als zwölf Monate liegen. Nur wenn die jährliche Steuerfreigrenze von 600 Euro nicht überschritten wird, fällt keine Einkommensteuer an. Besser wartet man mindestens ein Jahr bis zum Verkauf ab, dann sind Veräußerungsgewinne laut dem Bundesverband deutscher Banken grundsätzlich steuerfrei.

Quelle: http://business-panorama.de/news.php?newsid=64848

Von admin | Veröffentlicht in: Gold News